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Energie- und CO₂-Screening
Beispiel-Mehrfamilienhaus (synthetische Daten)
Beispielstraße 24 (fiktiv), Berlin · Deutschland
Auf einen Blick
Datenzeitraum 01.05.2025–30.04.2026 · indikativ, ohne Begehung ermittelt
- CO₂ pro Jahr:
- 47,1 t · 29,1 kg CO₂/m² Wohnfläche (90 % aus Erdgas; Scope 1 und 2)
- CO₂-Kosten 2026 bei 60 €/t:
- 2.546 € netto · Vermieteranteil (30 %): 909 € inkl. USt bzw. 764 € netto
- CO₂-Kosten 2030 (Szenario):
- zentral 4.667 € netto · Spanne 2.546–6.788 €
- Wärmepumpe, rechnerische Einsparung im 1. Jahr (Gesamtgebäude):
- zentral 4.735 € netto · 19,6 t CO₂ Spanne von −292 € bis 9.523 € netto bei gemeinsam ungünstigen bzw. günstigen Annahmen (Abschnitt 6); bei ungünstigen Annahmen ergibt sich rechnerisch keine Einsparung.
Ansatzpunkte zur Prüfung
- 1Bis 31.12.2026:
Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler) sind nach § 5 Abs. 3 HeizkostenV nachzurüsten oder auszutauschen; Ausnahmen regelt § 11 HeizkostenV. Ob solche Geräte in diesem Gebäude vorhanden sind, ist beim Messdienst zu klären.
Sind nach Ablauf der Frist weiterhin nicht fernablesbare Geräte vorhanden, können Nutzer ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV); bei allen Nutzern wären das, bezogen auf die Brennstoffkosten dieses Gebäudes, rechnerisch rund 810 € inkl. USt pro Jahr (weitere Heizkosten nicht eingerechnet).
- 2Wärmeversorgung:
Eine Wärmepumpe würde rechnerisch 19,6 t CO₂ und rund 4.735 € Energie- und CO₂-Kosten pro Jahr einsparen (Gesamtgebäude, einzeln betrachtet; Jahresarbeitszahl 2,7, Förderquote 30 %). Unter diesen Annahmen rechnet sie sich bis zu einer Investition nach Förderung von ca. 89.000 € netto (Förderquote und Voraussetzungen: Abschnitt 6).
Ohne Maßnahme lägen die CO₂-Kosten bei gleichem Verbrauch im zentralen Szenario 2030 rechnerisch um rund 1.909 € netto pro Jahr höher als 2027; zudem liegt das Gebäude nahe an der nächsten Stufe des Stufenmodells (Abschnitt 5).
- 3Bis 30.09.2027:
Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b GModG (nach dem Gesetzeswortlaut; Ausnahmen nicht geprüft). Eine Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) senkt die Energie- und CO₂-Kosten mit der EnergyLens-Annahme von 5 % rechnerisch um rund 1.134 € pro Jahr und rechnet sich unter dieser Annahme bis zu einer Investition von ca. 16.000 € netto (ohne Förderung gerechnet; Einsparungen werden nicht zugesichert).
Reihenfolge: zuerst die nächste Frist, dann der größte rechnerische Betrag, dann schnell prüfbare Ansatzpunkte; wo eine Frist besteht, ist sie angegeben. Alle Beträge sind rechnerische Richtwerte auf Grundlage Ihrer Verbrauchsdaten und der genannten Annahmen, keine Rechnungsbeträge und keine Zusagen. Indikativ, ohne Begehung ermittelt; Einsparungen werden nicht zugesichert. Dieser Bericht ist kein Energieausweis, kein Energieaudit und keine Rechtsberatung.
1. Zusammenfassung
Kurz erklärt
Das Gebäude verursacht 47,1 t CO₂ pro Jahr, davon 42,4 t direkt aus der Heizung (Scope 1) und 4,7 t aus dem Allgemeinstrom (Scope 2). Für den Vermieteranteil zählt nur der Brennstoffanteil von 26,2 kg CO₂/m² (Abschnitt 5), nicht die Gesamtintensität von 29,1 kg/m².
Endenergie (Erdgas Hs + Strom)
247,5 MWh pro Jahr
05/2025–04/2026 · Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude)
CO₂ gesamt (Scope 1 / Scope 2)
47,1 t CO₂
42,4 t CO₂ / 4,7 t CO₂ · 05/2025–04/2026 · EBeV/UBA
CO₂-Intensität
29,1 kg CO₂/m² Wohnfläche
05/2025–04/2026 · Flächenbezug Wohnfläche
Datenqualität
Hoch
Alle Energieträger vollständig; Angaben zu Fläche, Bezugsbasis (Hs/Hi), Kosten und ggf. Emissionsfaktoren des Versorgers vorhanden
Summe der Verbräuche wie abgerechnet (Erdgas auf Brennwert Hs). Der Verbrauchskennwert in Abschnitt 3 bezieht Brennstoffe auf den Heizwert Hi (für Erdgas Hi = Hs × 0,903) und ist deshalb mit dieser Summe nicht direkt vergleichbar.
2. Ausgangslage nach Energieträger
Kurz erklärt
Erdgas verursacht 90 % der Emissionen (42,4 t, Scope 1), der Allgemeinstrom 4,7 t (Scope 2, standortbasiert). Diese beiden Werte werden in ESG-Abfragen, etwa von Banken, häufig verlangt; der Haushaltsstrom der Mieter ist nicht enthalten und wäre bei einer Abfrage des gesamten Gebäudeverbrauchs getrennt zu ergänzen.
| Energieträger | Verbrauch | Faktor | Quelle des Faktors | CO₂ | Scope |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgas | 233.900 kWh Hs | 0,1814 kg CO₂/kWh (Hs) | EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 (0,0558 t CO₂/GJ Hi; Hi/Hs 0,903) | 42,4 t CO₂ | Scope 1 |
| Strom | 13.600 kWh | 0,344 kg CO₂/kWh | Umweltbundesamt (UBA), deutscher Strommix (nächstgelegener verfügbarer Faktor: UBA 2025 (Schätzwert) – für 2026 liegt noch kein UBA-Wert vor) | 4,7 t CO₂ | Scope 2 (standortbasiert) |
Ohne Haushaltsstrom der Mieter (Scope 3, Kat. 13).
Monatsdiagramm: k. A. – keine Monatsdaten übermittelt.
3. Verbrauchskennwert zur Orientierung (Wohngebäude)
Kurz erklärt
Der Verbrauchskennwert von 108,6 kWh/(m² AN · a) (AN = Gebäudenutzfläche, hier geschätzt als 1,2 × Wohnfläche nach § 82 Abs. 2 GModG) beruht auf zwölf Monaten ohne Witterungsbereinigung und dient nur zur Orientierung und zum Vergleich Ihrer Gebäude. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Energieausweis vorliegen; Interessenten ist er spätestens bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 GModG). Ob für das Gebäude ein gültiger Energieausweis vorliegt, ist zu klären.
Verbrauchsbasierte Orientierung: 108,6 kWh/(m² AN · a) (2026) aus 12 Monaten Verbrauch für Heizung und Warmwasser, Brennstoffe auf Heizwert Hi (Rechtsstand bis 31.12.2026) (Tatsächlicher Verbrauch; keine Witterungsbereinigung; AN aus der Wohnfläche geschätzt). Ab 01.01.2027 gilt ein geändertes Verfahren (Brennwert, zwei Jahre, Witterungsbereinigung und Normalisierung auf standardisierte Nutzungsbedingungen). Nach der Einteilung in Anlage 10 GModG liegt der Wert im Bereich über 100 bis 130 kWh/(m² AN · a); eine Klasse vergeben wir nicht. Ein Energieverbrauchsausweis beruht nach § 82 GModG auf Verbrauchsdaten aus 36 Monaten mit Witterungsbereinigung; der Wertebereich kann daher abweichen. Dies ist kein Energieausweis. Die Angabe darf nicht in Immobilienanzeigen, Exposés oder gegenüber Kauf- und Mietinteressenten als Effizienzklasse verwendet werden; dafür ist ein Energieausweis eines berechtigten Ausstellers erforderlich.
4. Ausblick bis 2045 – Trendfortschreibung ab 2027 · kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr
Kurz erklärt
Ohne Maßnahmen bleibt die Intensität bis 2045 bei rund 26,4 kg CO₂/m², weil der Erdgasanteil gleich bleibt und nur der Strom sauberer wird. Mit den voreingestellten Standardmaßnahmen (EnergyLens-Annahme) sinkt sie rechnerisch auf rund 0,9 kg/m². Die Kurven sind Trendfortschreibungen, keine Prognosen; der KSG-Pfad zeigt das Tempo des Gebäudesektors, kein Ziel für Ihr Gebäude.
Stromfaktoren für Jahre nach dem letzten veröffentlichten UBA-Wert sind eine EnergyLens-Annahme. Der KSG-Referenzpfad beschreibt das Minderungstempo des Gebäudesektors und ist kein Ziel für das einzelne Gebäude. Maßnahmenplan: voreingestellte Standardmaßnahmen (EnergyLens-Annahme).
5. CO₂-Kosten fossiler Brennstoffe (Zertifikatepreis und Szenarien)
Kurz erklärt
Für Ihr Erdgas fallen beim Verbrauch 05/2025–04/2026 und dem CO₂-Preis 2026 rechnerisch 2.546 € netto CO₂-Kosten an (mit 60 €/t, dem nach § 4 CO2KostAufG für 2026 maßgeblichen Zertifikatepreis); davon trägt der Vermieter nach dem Stufenmodell (§ 5 CO2KostAufG) 30 %, das sind 909 € inkl. USt bzw. 764 € netto. Bis 2030 kann der Betrag im zentralen Szenario auf 4.667 € netto steigen (Vermieteranteil 1.666 € inkl. USt); die Spanne 2.546–6.788 € zeigt die Unsicherheit der CO₂-Preise im EU-Emissionshandel für Gebäude. Das Gebäude liegt nur 0,8 kg/m² unter der nächsten Stufe (40 %); maßgeblich sind die Brennstoffrechnungen des Abrechnungszeitraums (§ 3 CO2KostAufG), die Einstufung lässt sich jährlich damit abgleichen.
Summe 2027–2035 bei gleichem Verbrauch (rechnerisch, Szenarien, nicht abgezinst): 22.700–61.500 € netto, zentral 42.600 € netto. Vermieteranteil (30 %) davon im zentralen Szenario rund 15.200 € inkl. USt bzw. 12.800 € netto.
- zentral
- Spanne niedrig–hoch
| Jahr / Rechtsstand | € netto vor Aufteilung | davon Vermieteranteil (30 %, zentral) | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Niedrig | Zentral | Hoch | € inkl. USt | € netto | |
| 2026geltend | 2.546 | 2.546 | 2.546 | 909 | 764 |
| 2027(Preis vorläufig) | 2.333 | 2.758 | 2.758 | 985 | 827 |
| 2028Szenario | 2.546 | 3.818 | 5.516 | 1.363 | 1.146 |
| 2029Szenario | 2.546 | 4.243 | 6.152 | 1.515 | 1.273 |
| 2030Szenario | 2.546 | 4.667 | 6.788 | 1.666 | 1.400 |
| 2031Szenario | 2.546 | 4.922 | 7.213 | 1.757 | 1.476 |
| 2032Szenario | 2.546 | 5.176 | 7.637 | 1.848 | 1.553 |
| 2033Szenario | 2.546 | 5.431 | 8.061 | 1.939 | 1.629 |
| 2034Szenario | 2.546 | 5.685 | 8.485 | 2.030 | 1.706 |
| 2035Szenario | 2.546 | 5.940 | 8.910 | 2.121 | 1.782 |
Zertifikatepreise: Für die Aufteilung der CO₂-Kosten gilt für 2026 der Mittelwert des Preiskorridors von 55 bis 65 €/t, also 60 €/t (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Für 2027 rechnen wir vorläufig mit 65 €/t; maßgeblich wird der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 01.07. bis 30.11.2026, den das Umweltbundesamt veröffentlicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 CO2KostAufG). Für die Jahre ab 2028 sind es Szenariopreise. Für 2025 gilt der Festpreis von 55 €/t (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG). Berührt der Datenzeitraum zwei Kalenderjahre, gilt für jede Lieferung der Preis ihres Lieferzeitpunkts (§ 3 Abs. 3 CO2KostAufG); wir rechnen vereinfacht mit dem Preis von 2026.
Für das CO2KostAufG maßgeblich: 26,2 kg CO₂/m² Wohnfläche (nur Brennstoffe) → Stufe 30 %; Abstand zur nächsten Stufe: 0,8 kg/m² (entspricht rund 2,9 % mehr Brennstoffverbrauch). Jahrespreis angewendet auf den Verbrauch des Datenzeitraums; maßgeblich sind die Brennstoffrechnungen (§ 3 CO2KostAufG).
Rechenbeispiel zum CO2KostAufG: Bei 26,2 kg CO₂/m² Wohnfläche (nur Brennstoffe, Datenzeitraum 05/2025–04/2026) ordnet die Stufentabelle im Anhang des Gesetzes einen Vermieteranteil von 30 % zu (Stufenmodell Wohngebäude, § 5 CO2KostAufG mit Anlage). Für 2026 ergäbe das auf Basis des Verbrauchs im Datenzeitraum rechnerisch 909 € inkl. USt bzw. 764 € netto (mit dem nach § 4 CO2KostAufG maßgeblichen Zertifikatepreis von 60 €/t). Dies ist keine Kostenaufteilung und keine rechtliche Prüfung; maßgeblich sind die Brennstoffrechnungen des Abrechnungszeitraums. Mietverhältnis, Ausnahmen und Kürzungsrechte (u. a. § 9 CO2KostAufG) wurden nicht geprüft.
BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz): 2026: 55–65 €/t netto, geltend; 2027: 55–65 €/t netto, Entwurf (3. BEHG-Änderung, BT-Drs. 21/7869), noch nicht beschlossen; nach geltendem BEHG wäre für 2027 ein an den Auktionspreis des EU-ETS 1 gekoppelter Preis anzusetzen. Der Wert für 2027 ist ein Szenario. EU-ETS 2 ab 2028: Szenario, keine Prognose. Die Szenarien sind Rechenpfade, keine Preisgrenzen: „niedrig“ (60 €/t) ist weder eine Untergrenze noch ein Preisdeckel, „hoch“ keine Obergrenze; ein fester Höchstpreis für den EU-Emissionshandel für Gebäude ist nicht unterstellt. Die tatsächlichen Preise können außerhalb der Spanne liegen.
6. Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit
Kurz erklärt
Mit den voreingestellten Standardmaßnahmen (Heizungsoptimierung und Wärmepumpe; EnergyLens-Annahmen) sinken die Emissionen rechnerisch von 47,1 auf 26,4 t CO₂ (−43,9 %) und die Energie- und CO₂-Kosten um rund 5.633 € pro Jahr (Gesamtgebäude; indikativ, Einsparungen werden nicht zugesichert). Ohne Angebot nennen wir statt einer Amortisationszeit die Investition, bis zu der sich der Plan rechnet: ca. 100.000 € netto nach angenommener Förderung; ein Angebot lässt sich mit diesem Wert vergleichen. Für die Wärmepumpe sind Heizlast und Vorlauftemperatur vor Ort zu klären. Die Heizungsprüfung nach § 60b GModG umfasst auch Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur (§ 60b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1). Eine niedrigere Vorlauftemperatur verbessert die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe; ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt, ist vor einem Angebot zu klären. Die Einsparungen kommen überwiegend den Mietern zugute; für den Vermieter zählen der CO₂-Kostenanteil und eine mögliche Mieterhöhung nach Modernisierung (§§ 559, 559e BGB), die nicht modelliert wird; ob sie zulässig ist, prüft EnergyLens nicht.
Das entspricht rund 62 € je m² Wohnfläche bzw. rund 4.200 € je Wohnung (Investitionsgrenze nach angenommener Förderung, netto).
Wie stark dieser Wert von den Annahmen abhängt, zeigt eine Rechnung nur für die Wärmepumpe: Mit den Annahmen Jahresarbeitszahl 2,7 und Strompreis 0,27 €/kWh netto rechnet sie sich bis zu einer Investition nach Förderung von rund 89.000 € netto. Bei einer Jahresarbeitszahl von 2,5 bzw. 3,5 liegt diese Grenze bei rund 71.000 bzw. 140.000 €, bei einem Strompreis von 0,22 bzw. 0,32 €/kWh netto bei rund 131.000 bzw. 48.000 € (Annahmen, kein Angebot).
Verglichen wird mit dem Weiterbetrieb des bestehenden Kessels über 20 Jahre. Nicht berücksichtigt sind die Kosten eines ohnehin anstehenden Kesseltauschs (Ohnehin-Kosten) sowie Unterschiede bei Wartung und Grundpreisen.
Spanne von −292 € bis 9.523 € netto bzw. 17,7–21,8 t CO₂, wenn Jahresarbeitszahl (2,5–3,0) und Strompreis (± 0,05 €/kWh) gemeinsam ungünstig bzw. günstig angesetzt werden; bei ungünstigen Annahmen ergibt sich rechnerisch keine Einsparung. Die Spanne ist keine Zusage.
Investition vor Förderung, bis zu der sich die Wärmepumpe (einzeln betrachtet) rechnet: rund 128.000 € bei 30 % Förderquote (Antrag 2026), rund 105.000 € bei 15 % (Antrag ab 2027 voraussichtlich, ohne den Zuschlag für EU-Herkunft) (Rechenannahme, keine Förderprüfung).
Wirtschaftlichkeit für das Gesamtgebäude (Mieter und Vermieter zusammen)
voreingestellte Standardmaßnahmen (EnergyLens-Annahme)
| Maßnahme (sequenziell) | CO₂-Veränderung (inkrementell) | Investition · € netto | Investition nach angenommener Förderung (Rechenannahme, nicht geprüft) · € netto | Einsparung im 1. Jahr · € netto | Kapitalwert · € netto | Amortisation |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) | −2,1 t CO₂ | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | 1.134 € netto | Wirtschaftlich (Gesamtgebäude, Szenario zentral) bis zu einer Investition von ca. 16.000 € netto (ohne Förderung gerechnet). | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich |
| Wärmepumpe | −18,6 t CO₂ | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | 4.498 € netto | Wirtschaftlich (Gesamtgebäude, Szenario zentral) bis zu einer Investition nach Förderung von ca. 85.000 € netto. | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich |
Die Maßnahmen sind nacheinander gerechnet (Wärmepumpe nach der Heizungsoptimierung); Einsparung, Kapitalwert und Investitionsgrenze der Wärmepumpe weichen deshalb von den Werten „einzeln betrachtet“ auf Seite 1 ab. Wirtschaftlichkeit: indikativ – auf Basis der dargestellten Preise, Kosten und Annahmen. Einsparungen und Amortisation vor Förderung, sofern keine Förderangaben ausgewiesen sind.
Für Vermieter ohne Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer Teil der Investition; Förderbetrag, Kapitalwert und Amortisation können dann abweichen. Die steuerliche Behandlung wurde nicht geprüft.
Plan gesamt (kombiniert), Emissionen nach Umsetzung: 26,4 t CO₂ · −43,9 % ggü. Ausgangslage (Faktoren 2026); Amortisation: k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich. Förderanträge sind in der Regel vor Vorhabenbeginn zu stellen; Voraussetzungen, Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten je Wohneinheit und mögliche Boni sind bei BAFA bzw. KfW zu prüfen.
Plan gesamt: Wirtschaftlich (Gesamtgebäude, Szenario zentral) bis zu einer Investition nach Förderung von ca. 100.000 € netto.
Heizlast-Überschlag (Raumwärme, ohne Klimafaktor; Warmwasser mit dem Pauschalwert von 32 kWh/(m² Wohnfläche · a) aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV abgezogen (Annahme: Warmwasser über die Heizung); keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831): ca. 65–75 kW (40–46 W/m² Wohnfläche)
Indikativ – aktuelle Konditionen vor jeder Verwendung auf bafa.de bzw. kfw.de prüfen; Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten können den Betrag mindern.
Energiekosteneinsparungen kommen überwiegend den Mietern zugute. Die Wirtschaftlichkeit für den Vermieter hängt von einer möglichen Mieterhöhung nach Modernisierung (§§ 559, 559e BGB) und vom CO₂-Kostenanteil nach CO2KostAufG ab; beides wird nicht modelliert. Ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung zulässig ist, prüft EnergyLens nicht.
Wärmepumpe: Die Mieterhöhung kann nur dann auf Grundlage der vollen Kosten verlangt werden, wenn ein Fachunternehmer eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist (Ermittlung nach VDI 4650 Blatt 1 oder einem vergleichbaren Verfahren, in der Regel vor Inbetriebnahme); ohne diesen Nachweis ist nur die Hälfte der Kosten anzusetzen (§ 559f BGB, seit 29.07.2026). Der Nachweis entfällt u. a. bei Gebäuden, die nach 1996 errichtet wurden, oder wenn das Gebäude mit einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C bei lokaler Norm-Außentemperatur beheizt werden kann. Für den Einbau einer Heizungsanlage ist die Mieterhöhung auf 0,50 € je m² Wohnfläche und Monat innerhalb von sechs Jahren begrenzt (§ 559 Abs. 3a Satz 3, § 559e Abs. 3 BGB). Die im Screening angesetzte Jahresarbeitszahl ist eine Annahme und kein Nachweis im Sinne von § 559f BGB.
Nicht quantifiziert – erfordert Daten vor Ort
- Trinkwarmwasserbereitung und Zirkulationsverluste
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung
- Gebäudeautomation und Regelungstechnik
- Details zum Austausch von Fenstern und Türen
- Fernwärmeanschluss
- Verbesserung der Wärmeverteilung (Heizkörper, Rohrnetz)
Offene Punkte und wo sie zu klären sind
| Punkt | Zu klären bei | Grundlage |
|---|---|---|
| Fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung vorhanden? | Messdienst | § 5 Abs. 3 HeizkostenV (Frist 31.12.2026); § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV |
| Heizungsprüfung und -optimierung bereits erfolgt? | Heizungsfachbetrieb oder Verwaltung | § 60b GModG (nach dem Gesetzeswortlaut; Ausnahmen nicht geprüft) |
| Hydraulischer Abgleich durchgeführt? | Heizungsfachbetrieb | § 60b GModG (Heizungsprüfung und -optimierung; der Nachweis kann auch durch einen hydraulischen Abgleich erfolgen, § 60b Abs. 4); nach Einbau einer neuen Heizungsanlage § 60c Abs. 1 GModG; Abschnitt 6 |
| Heizlast nach DIN EN 12831 für die Wärmepumpenplanung vorhanden? | Heizungsfachbetrieb | Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Abschnitt 6: nur Überschlag) |
| Maximale Vorlauftemperatur (Auslegung bei Norm-Außentemperatur) bekannt? | Heizungsfachbetrieb | Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (Abschnitt 6); § 559f BGB |
| Oberste Geschossdecke: Mindestwärmeschutz erfüllt? | Verwaltung oder Eigentümer | § 35 GModG |
| Zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen gedämmt? | Schornsteinfeger (Feuerstättenschau) oder Heizungsfachbetrieb | § 69 Abs. 2 GModG |
| Gültiger Energieausweis vorhanden? | Verwaltung oder Eigentümer | § 80 GModG |
Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Als nächster Schritt kommt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten in Betracht; die Förderbedingungen sind beim BAFA zu prüfen. Das ist nicht Teil dieses Berichts.
7. Datenqualität und Datenlücken
Kurz erklärt
Alle abgefragten Angaben liegen vor. Die Eingaben dieses Beispiels sind erfunden; eine Prüfung gegen Belege entfällt.
Bewertung: hoch
- Alle Energieträger vollständig; Angaben zu Fläche, Bezugsbasis (Hs/Hi), Kosten und ggf. Emissionsfaktoren des Versorgers vorhanden
8. Annahmen und Quellen
Kurz erklärt
Verbrauch, Fläche und Kosten sind erfundene Eingaben dieses Beispiels, die Emissionsfaktoren stammen aus amtlichen Quellen (EBeV, UBA). CO₂-Preise ab 2028, Wärmepumpen-Kennzahlen und Wirtschaftlichkeitsannahmen sind Annahmen von EnergyLens und als solche gekennzeichnet.
| Position | Wert | Art | Quelle |
|---|---|---|---|
| Fläche (Wohnfläche) | 1.620 m² | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Verbrauch Erdgas, Datenzeitraum 05/2025–04/2026 | 233.900 kWh (Brennwert Hs) | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Emissionsfaktor Erdgas | 0,18139 kg CO₂/kWh (Brennwert Hs) | Öffentliche Quelle | EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 (0,0558 t CO₂/GJ Hi; Hi/Hs 0,903) |
| Verbrauch Strom, Datenzeitraum 05/2025–04/2026 | 13.600 kWh | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Emissionsfaktor Strom | 0,344 kg CO₂/kWh (nächstgelegener verfügbarer Faktor: UBA 2025 (Schätzwert) – für 2026 liegt noch kein UBA-Wert vor) | Öffentliche Quelle | Umweltbundesamt (UBA), deutscher Strommix |
| Projektion Emissionsfaktor Strommix | 2025: 0,344 → 2030: 0,150 → 2045: 0,020 kg CO₂/kWh | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| KSG-Referenzpfad Gebäudesektor | 2020: 118 → 2030: 67 Mio. t CO₂-Äq. pro Jahr (gesetzliche Jahresemissionsmenge des Sektors, kein gebäudebezogener CO₂-Wert) | Öffentliche Quelle (bis 2030); Fortschreibung bis 2045: EnergyLens-Annahme | KSG Anlage 2a; KSG § 3 für den angenommenen Endpunkt nach 2030 |
| CO₂-Preise nach BEHG | 2021–2025: 2021: 25 · 2022: 30 · 2023: 30 · 2024: 45 · 2025: 55 €/t CO₂ netto (geltend); 2026: 55–65 €/t CO₂ netto (geltend; der Zuschlagspreis der ersten Auktion am 01.07.2026 lag bei 65 €/t; für die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter gilt für 2026 der Mittelwert des Korridors, 60 €/t); 2027: 55–65 €/t CO₂ netto (Entwurf der 3. BEHG-Änderung, BT-Drs. 21/7869, noch nicht beschlossen; der Modellwert von 65 €/t netto ist ein Szenario) | Öffentliche Quelle | BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz); DEHSt, Meldung vom 02.07.2026 zur ersten Versteigerung (Zuschlagspreis 65 €); Meldung des Deutschen Bundestags (hib) zu 2027 |
| Zertifikatepreis nach § 4 CO2KostAufG | Zertifikatepreise: Für die Aufteilung der CO₂-Kosten gilt für 2026 der Mittelwert des Preiskorridors von 55 bis 65 €/t, also 60 €/t (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Für 2027 rechnen wir vorläufig mit 65 €/t; maßgeblich wird der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 01.07. bis 30.11.2026, den das Umweltbundesamt veröffentlicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 CO2KostAufG). Für die Jahre ab 2028 sind es Szenariopreise. | Öffentliche Quelle | CO2KostAufG § 4 Abs. 1 Nr. 1–3 und Abs. 2; BEHG § 10 Abs. 2 Satz 2 und 4 |
| Preisszenarien EU-ETS 2 | Szenarien in €/t CO₂ netto – niedrig: 2028: 60 · 2035: 60; zentral: 2028: 90 · 2030: 110 · 2035: 140; hoch: 2028: 130 · 2030: 160 · 2035: 210; die Szenarien sind Rechenpfade, keine Preisgrenzen (kein Preisdeckel unterstellt) | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Szenario; hoher Pfad auf Basis EWI Köln (2025) |
| Stufenmodell CO2KostAufG (Wohngebäude, Vermieteranteil) | < 12 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 0 % · < 17 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 10 % · < 22 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 20 % · < 27 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 30 % · < 32 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 40 % · < 37 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 50 % · < 42 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 60 % · < 47 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 70 % · < 52 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 80 % · ≥ 52 kg CO₂/m² Wohnfläche pro Jahr: 95 % | Öffentliche Quelle | CO2KostAufG |
| Kesselnutzungsgrad | Gas-Brennwertkessel 0,95; älterer Gaskessel 0,85; Gaskessel unbekannten Typs 0,90 (bezogen auf Heizwert Hi) | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| Jahresarbeitszahl (JAZ) Wärmepumpe | Voreinstellung 2,7 bei Baujahr vor 1979 oder nicht angegebenem Baujahr mit Heizkörpern (oder nicht angegebener Wärmeübergabe) und zentraler (oder nicht angegebener) Warmwasserbereitung, sonst 3,0; vom Nutzer änderbar; Sensitivität 2,5, 3,0 und 3,5 | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| Spezifischer PV-Ertrag | 900 kWh/kWp pro Jahr (Bandbreite 850–1.050 kWh/kWp pro Jahr) | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| Wirtschaftlichkeitsannahmen | Diskontierungszins 5 %; Betrachtungszeitraum 20 Jahre; Energiepreissteigerung 0 % pro Jahr | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
Qualitätssicherung: 801 automatische Rechenprüfungen; eine Korrekturrunde ist enthalten.
Vollständige Methodik →9. Grenzen des Screenings und Hinweise
Kurz erklärt
Dieser Bericht ist ein indikatives Screening ohne Begehung: Er zeigt, wo Kosten, Fristen und Ansatzpunkte liegen und welche Fragen vor Ort zu klären sind. Er ist kein Energieausweis, kein Energieaudit, keine nach BAFA/KfW geförderte Energieberatung und keine Rechts- oder Steuerberatung; für Ausführungsplanung, Förderanträge oder einen Verkauf sind gesonderte Leistungen berechtigter Fachleute erforderlich, etwa eine Heizlastberechnung oder ein Energieausweis.
- Screening ohne Vor-Ort-Begehung auf Basis übermittelter oder veröffentlichter Jahres- bzw. Abrechnungsdaten.
- Die Emissionen umfassen CO₂ aus der Verbrennung im Gebäude (Scope 1) und aus der Stromerzeugung (Scope 2); CH₄, N₂O und Vorketten sind nicht enthalten.
- Ausblick und Preisszenarien sind Annahmen, keine Prognosen.
- Kältemittel werden nur im Datenpaket erfasst und sind in den CO₂-Summen nicht enthalten.
- Einsparungen, Wirtschaftlichkeit und Fördermittel werden nicht zugesichert.
- Für die Haftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 9 AGB).
Dieser Bericht ist ein Screening ohne Vor-Ort-Begehung auf Basis übermittelter bzw. veröffentlichter Verbrauchsdaten und öffentlicher Referenzwerte. Er ist kein Energieaudit nach DIN EN 16247 oder EDL-G, kein Energieausweis nach GModG, keine nach BAFA/KfW geförderte Energieberatung und keine Rechts-, Steuer-, Bewertungs- oder Anlageberatung. Alle Werte sind indikativ. Förderfähigkeit, Kosten und Einsparungen sind vor jeder Entscheidung von Fachleuten zu prüfen. EnergyLens steht in keiner Verbindung zu GRESB oder einer Behörde.
Methodik 1.1.12 · erstellt am 07.10.2026 · erstellt von Ali Mert Özdemir · B.Sc. Energy Systems Engineering (Yaşar University, Izmir) · Masterstudium Energy Management (Berlin School of Business and Innovation)