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Energie- und CO₂-Screening
Beispiel-Bürogebäude (synthetische Daten)
Beispielstraße 30 (fiktiv), Berlin · Deutschland
Auf einen Blick
Datenzeitraum 01.01.2025–31.12.2025 · indikativ, ohne Begehung ermittelt
- CO₂ pro Jahr:
- 203,3 t · 50,8 kg CO₂/m² NGF (64 % aus Strom; Scope 1 und 2)
- CO₂-Kosten 2026 bei 60 €/t:
- 4.353 € netto · Vermieteranteil (mind. 50 %, § 8 CO2KostAufG): 2.177 € netto bzw. 2.590 € inkl. USt
- CO₂-Kosten 2030 (Szenario):
- zentral 7.981 € netto · Spanne 4.353–11.609 €
- Wärmepumpe, rechnerische Einsparung im 1. Jahr (Gesamtgebäude):
- zentral 12.130 € netto · 33,2 t CO₂ Spanne von −452 € bis 21.117 € netto bei gemeinsam ungünstigen bzw. günstigen Annahmen (Abschnitt 6); bei ungünstigen Annahmen ergibt sich rechnerisch keine Einsparung.
Ansatzpunkte zur Prüfung
- 1Bis 31.12.2026:
Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler) sind nach § 5 Abs. 3 HeizkostenV nachzurüsten oder auszutauschen; Ausnahmen regelt § 11 HeizkostenV. Ob solche Geräte in diesem Gebäude vorhanden sind, ist beim Messdienst zu klären.
Sind nach Ablauf der Frist weiterhin nicht fernablesbare Geräte vorhanden, können Nutzer ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV); bei allen Nutzern wären das, bezogen auf die Brennstoffkosten dieses Gebäudes, rechnerisch rund 1.428 € inkl. USt pro Jahr (weitere Heizkosten nicht eingerechnet).
- 2Wärmeversorgung:
Eine Wärmepumpe würde rechnerisch 33,2 t CO₂ und rund 12.130 € Energie- und CO₂-Kosten pro Jahr einsparen (Gesamtgebäude, einzeln betrachtet; Jahresarbeitszahl 3,0, Förderquote 30 %). Unter diesen Annahmen rechnet sie sich bis zu einer Investition nach Förderung von ca. 199.000 € netto (ohne Mehrkosten beim Leistungspreis; Förderquote und Voraussetzungen: Abschnitt 6).
Ohne Maßnahme lägen die CO₂-Kosten bei gleichem Verbrauch im zentralen Szenario 2030 rechnerisch um rund 3.265 € netto pro Jahr höher als 2027.
- 3Bis 31.12.2029:
Nach dem Gesetzeswortlaut ist bei einer Nennleistung von mehr als 70 kW ein System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung vorgesehen (§ 56 GModG; technische Unmöglichkeit und wirtschaftliche Unzumutbarkeit nicht geprüft); die Heizleistung liegt nach unserem Überschlag bei rund 165–190 kW (ohne Klimafaktor), maßgeblich ist die Nennleistung laut Typenschild.
- 4Strom (64 %):
Viertelstundenwerte ermöglichen eine Lastganganalyse; Maßnahmen bewertet dieser Bericht nur für die Wärme.
Reihenfolge: zuerst die nächste Frist, dann der größte rechnerische Betrag, dann schnell prüfbare Ansatzpunkte; wo eine Frist besteht, ist sie angegeben. Alle Beträge sind rechnerische Richtwerte auf Grundlage Ihrer Verbrauchsdaten und der genannten Annahmen, keine Rechnungsbeträge und keine Zusagen. Indikativ, ohne Begehung ermittelt; Einsparungen werden nicht zugesichert. Dieser Bericht ist kein Energieausweis, kein Energieaudit und keine Rechtsberatung.
1. Zusammenfassung
Kurz erklärt
Das Gebäude verursacht 203,3 t CO₂ pro Jahr, davon 72,6 t direkt aus der Heizung (Scope 1) und 130,7 t aus dem Strombezug (Scope 2, standortbasiert); er schließt die Mietflächen ein.
Endenergie (Erdgas Hs + Strom)
780,0 MWh pro Jahr
2025 · Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude)
CO₂ gesamt (Scope 1 / Scope 2)
203,3 t CO₂
72,6 t CO₂ / 130,7 t CO₂ · 2025 · EBeV/UBA
CO₂-Intensität
50,8 kg CO₂/m² NGF
2025 · Flächenbezug NGF
Datenqualität
Hoch
Alle Energieträger vollständig; Angaben zu Fläche, Bezugsbasis (Hs/Hi), Kosten und ggf. Emissionsfaktoren des Versorgers vorhanden
2. Ausgangslage nach Energieträger
Kurz erklärt
Erdgas verursacht 36 % der Emissionen (72,6 t, Scope 1), der Strombezug 130,7 t (Scope 2, standortbasiert). Diese beiden Werte werden in ESG-Abfragen, etwa von Banken, häufig verlangt; der Strombezug schließt die Mietflächen ein.
| Energieträger | Verbrauch | Faktor | Quelle des Faktors | CO₂ | Scope |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgas | 400.000 kWh Hs | 0,1814 kg CO₂/kWh (Hs) | EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 (0,0558 t CO₂/GJ Hi; Hi/Hs 0,903) | 72,6 t CO₂ | Scope 1 |
| Strom | 380.000 kWh | 0,344 kg CO₂/kWh | Umweltbundesamt (UBA), deutscher Strommix (UBA-Schätzwert) | 130,7 t CO₂ | Scope 2 (standortbasiert) |
Der erfasste Strom schließt die Mietflächen ein; in Ihrer eigenen Treibhausgasbilanz als Vermieter gehört der Anteil der Mieter in der Regel zu Scope 3, Kategorie 13.
Monatsdiagramm: k. A. – keine Monatsdaten übermittelt.
3. Verbrauchskennwerte (Nichtwohngebäude)
Kurz erklärt
Für Nichtwohngebäude sieht das GModG ab 01.01.2027 Effizienzklassen vor (Anlage 10a); sie beruhen auf dem Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude und lassen sich aus Rechnungen nicht ableiten. Wir zeigen deshalb keine Klasse, sondern die Verbrauchskennwerte für Wärme und Strom; sie sind keine Kennwerte eines Energieausweises.
Verbrauchskennwerte 2025, bezogen auf 4.000 m² Nettogrundfläche (laut Angabe): Wärme 90,3 kWh/(m² · a) (Erdgas auf den Heizwert umgerechnet, nicht witterungsbereinigt), Strom (einschließlich der Mietflächen) 95,0 kWh/(m² · a). Die Werte dienen dem Vergleich über die Jahre und zwischen Ihren Gebäuden; sie sind keine Kennwerte eines Energieausweises.
4. Ausblick bis 2045 – Trendfortschreibung ab 2026 · kg CO₂/m² NGF pro Jahr
Kurz erklärt
Ohne Maßnahmen bleibt die Intensität bis 2045 bei rund 20,0 kg CO₂ je m² Nettogrundfläche, weil der Erdgasanteil gleich bleibt und nur der Strom sauberer wird. Mit den voreingestellten Standardmaßnahmen (EnergyLens-Annahme) sinkt sie rechnerisch auf rund 2,4 kg/m². Die Kurven sind Trendfortschreibungen, keine Prognosen; der KSG-Pfad zeigt das Tempo des Gebäudesektors, kein Ziel für Ihr Gebäude.
Stromfaktoren für Jahre nach dem letzten veröffentlichten UBA-Wert sind eine EnergyLens-Annahme. Der KSG-Referenzpfad beschreibt das Minderungstempo des Gebäudesektors und ist kein Ziel für das einzelne Gebäude. Maßnahmenplan: voreingestellte Standardmaßnahmen (EnergyLens-Annahme).
5. CO₂-Kosten fossiler Brennstoffe (Zertifikatepreis und Szenarien)
Kurz erklärt
Für Ihr Erdgas fallen beim Verbrauch 2025 und dem CO₂-Preis 2026 rechnerisch 4.353 € netto CO₂-Kosten an (mit 60 €/t, dem nach § 4 CO2KostAufG für 2026 maßgeblichen Zertifikatepreis). Bei einem Nichtwohngebäude darf der Mieter höchstens 50 % der CO₂-Kosten tragen (§ 8 Abs. 1 CO2KostAufG); beim Vermieter verbleiben damit mindestens 50 %, für 2026 rechnerisch 2.177 € netto bzw. 2.590 € inkl. USt (steuerliche Behandlung nicht geprüft).
Summe 2027–2035 bei gleichem Verbrauch (rechnerisch, Szenarien, nicht abgezinst): 38.800–105.200 € netto, zentral 72.900 € netto.
- zentral
- Spanne niedrig–hoch
| Jahr / Rechtsstand | € netto vor Aufteilung | davon Vermieteranteil (mind. 50 %, zentral) | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Niedrig | Zentral | Hoch | € netto | € inkl. USt | |
| 2026geltend | 4.353 | 4.353 | 4.353 | 2.177 | 2.590 |
| 2027(Preis vorläufig) | 3.991 | 4.716 | 4.716 | 2.358 | 2.806 |
| 2028Szenario | 4.353 | 6.530 | 9.432 | 3.265 | 3.885 |
| 2029Szenario | 4.353 | 7.256 | 10.521 | 3.628 | 4.317 |
| 2030Szenario | 4.353 | 7.981 | 11.609 | 3.991 | 4.749 |
| 2031Szenario | 4.353 | 8.416 | 12.335 | 4.208 | 5.008 |
| 2032Szenario | 4.353 | 8.852 | 13.060 | 4.426 | 5.267 |
| 2033Szenario | 4.353 | 9.287 | 13.786 | 4.644 | 5.526 |
| 2034Szenario | 4.353 | 9.723 | 14.511 | 4.861 | 5.785 |
| 2035Szenario | 4.353 | 10.158 | 15.237 | 5.079 | 6.044 |
Zertifikatepreise: Für die Aufteilung der CO₂-Kosten gilt für 2026 der Mittelwert des Preiskorridors von 55 bis 65 €/t, also 60 €/t (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Für 2027 rechnen wir vorläufig mit 65 €/t; maßgeblich wird der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 01.07. bis 30.11.2026, den das Umweltbundesamt veröffentlicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 CO2KostAufG). Für die Jahre ab 2028 sind es Szenariopreise.
Rechenbeispiel zum CO2KostAufG: Vermieteranteil 50 % (Nichtwohngebäude, § 8 CO2KostAufG (Mieter höchstens 50 %)). Für 2026 ergäbe das auf Basis des Verbrauchs im Datenzeitraum rechnerisch 2.177 € netto (mit dem nach § 4 CO2KostAufG maßgeblichen Zertifikatepreis von 60 €/t). Dies ist keine Kostenaufteilung und keine rechtliche Prüfung; maßgeblich sind die Brennstoffrechnungen des Abrechnungszeitraums. Mietverhältnis, Ausnahmen und Kürzungsrechte (u. a. § 9 CO2KostAufG) wurden nicht geprüft.
BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz): 2026: 55–65 €/t netto, geltend; 2027: 55–65 €/t netto, Entwurf (3. BEHG-Änderung, BT-Drs. 21/7869), noch nicht beschlossen; nach geltendem BEHG wäre für 2027 ein an den Auktionspreis des EU-ETS 1 gekoppelter Preis anzusetzen. Der Wert für 2027 ist ein Szenario. EU-ETS 2 ab 2028: Szenario, keine Prognose. Die Szenarien sind Rechenpfade, keine Preisgrenzen: „niedrig“ (60 €/t) ist weder eine Untergrenze noch ein Preisdeckel, „hoch“ keine Obergrenze; ein fester Höchstpreis für den EU-Emissionshandel für Gebäude ist nicht unterstellt. Die tatsächlichen Preise können außerhalb der Spanne liegen.
6. Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit
Kurz erklärt
Mit den voreingestellten Standardmaßnahmen (Heizungsoptimierung und Wärmepumpe; EnergyLens-Annahmen) sinken die Emissionen rechnerisch von 203,3 auf 168,1 t CO₂ (−17,3 %) und die Energie- und CO₂-Kosten um rund 13.560 € pro Jahr (Gesamtgebäude; indikativ, Einsparungen werden nicht zugesichert). Ohne Angebot nennen wir statt einer Amortisationszeit die Investition, bis zu der sich der Plan rechnet: ca. 216.000 € netto nach angenommener Förderung; ein Angebot lässt sich mit diesem Wert vergleichen. Für die Wärmepumpe sind Heizlast und Vorlauftemperatur vor Ort zu klären. Die Heizungsprüfung nach § 60b GModG umfasst auch Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur (§ 60b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1). Eine niedrigere Vorlauftemperatur verbessert die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe; ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt, ist vor einem Angebot zu klären. Die gesetzliche Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) gilt nur für Wohnraum; § 578 Abs. 2 BGB erstreckt sie nicht auf Gewerberäume. Wer die Investition trägt und wie sie sich auf die Miete auswirkt, regelt der Mietvertrag. Für den Vermieter zählt zusätzlich sein Anteil an den CO₂-Kosten (Abschnitt 5).
Wie stark dieser Wert von den Annahmen abhängt, zeigt eine Rechnung nur für die Wärmepumpe: Mit den Annahmen Jahresarbeitszahl 3,0 und Strompreis 0,25 €/kWh netto rechnet sie sich bis zu einer Investition nach Förderung von rund 199.000 € netto. Bei einer Jahresarbeitszahl von 2,5 bzw. 3,5 liegt diese Grenze bei rund 127.000 bzw. 249.000 €, bei einem Strompreis von 0,20 bzw. 0,30 €/kWh netto bei rund 270.000 bzw. 127.000 € (Annahmen, kein Angebot).
Verglichen wird mit dem Weiterbetrieb des bestehenden Kessels über 20 Jahre. Nicht berücksichtigt sind die Kosten eines ohnehin anstehenden Kesseltauschs (Ohnehin-Kosten) sowie Unterschiede bei Wartung und Grundpreisen.
Spanne von −452 € bis 21.117 € netto bzw. 25,3–38,8 t CO₂, wenn Jahresarbeitszahl (2,5–3,5) und Strompreis (± 0,05 €/kWh) gemeinsam ungünstig bzw. günstig angesetzt werden; bei ungünstigen Annahmen ergibt sich rechnerisch keine Einsparung. Die Spanne ist keine Zusage.
Investition vor Förderung, bis zu der sich die Wärmepumpe (einzeln betrachtet) rechnet: rund 284.000 € bei 30 % Förderquote (Antrag 2026), rund 234.000 € bei 15 % (Antrag ab 2027 voraussichtlich, ohne den Zuschlag für EU-Herkunft) (Rechenannahme, keine Förderprüfung).
Bei leistungsgemessenem Strombezug erhöht eine Wärmepumpe die Höchstleistung im Winter; der daraus folgende Leistungspreis ist in dieser Rechnung nicht enthalten. Ein Angebot sollte mit dem Lastgang geprüft werden.
Wirtschaftlichkeit für das Gesamtgebäude (Mieter und Vermieter zusammen)
voreingestellte Standardmaßnahmen (EnergyLens-Annahme)
| Maßnahme (sequenziell) | CO₂-Veränderung (inkrementell) | Investition · € netto | Investition nach angenommener Förderung (Rechenannahme, nicht geprüft) · € netto | Einsparung im 1. Jahr · € netto | Kapitalwert · € netto | Amortisation |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) | −3,6 t CO₂ | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | 2.036 € netto | Wirtschaftlich (Gesamtgebäude, Szenario zentral) bis zu einer Investition von ca. 28.000 € netto (ohne Förderung gerechnet). | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich |
| Wärmepumpe | −31,5 t CO₂ | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich | 11.524 € netto | Wirtschaftlich (Gesamtgebäude, Szenario zentral) bis zu einer Investition nach Förderung von ca. 189.000 € netto. | k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich |
Die Maßnahmen sind nacheinander gerechnet (Wärmepumpe nach der Heizungsoptimierung); Einsparung, Kapitalwert und Investitionsgrenze der Wärmepumpe weichen deshalb von den Werten „einzeln betrachtet“ auf Seite 1 ab. Wirtschaftlichkeit: indikativ – auf Basis der dargestellten Preise, Kosten und Annahmen. Einsparungen und Amortisation vor Förderung, sofern keine Förderangaben ausgewiesen sind.
Wer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann, trägt sie als Teil der Investition; Förderbetrag, Kapitalwert und Amortisation können dann abweichen. Die steuerliche Behandlung wurde nicht geprüft.
Plan gesamt (kombiniert), Emissionen nach Umsetzung: 168,1 t CO₂ · −17,3 % ggü. Ausgangslage (Faktoren 2025); Amortisation: k. A. – Kostenschätzung oder Angebot erforderlich. Förderanträge sind in der Regel vor Vorhabenbeginn zu stellen; Voraussetzungen, Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten und mögliche Boni sind bei BAFA bzw. KfW zu prüfen.
Plan gesamt: Wirtschaftlich (Gesamtgebäude, Szenario zentral) bis zu einer Investition nach Förderung von ca. 216.000 € netto.
Heizlast-Überschlag (ohne Klimafaktor; Warmwasseranteil nicht abgezogen; Vollbenutzungsstunden wie für Wohngebäude angesetzt, bei Nichtwohngebäuden kann die Heizlast davon abweichen; keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831): ca. 165–190 kW (41–48 W/m² Nettogrundfläche)
Indikativ – aktuelle Konditionen vor jeder Verwendung auf bafa.de bzw. kfw.de prüfen; Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten können den Betrag mindern.
Nicht quantifiziert – erfordert Daten vor Ort
- Trinkwarmwasserbereitung und Zirkulationsverluste
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung
- Gebäudeautomation und Regelungstechnik
- Details zum Austausch von Fenstern und Türen
- Fernwärmeanschluss
- Verbesserung der Wärmeverteilung (Heizkörper, Rohrnetz)
Offene Punkte und wo sie zu klären sind
| Punkt | Zu klären bei | Grundlage |
|---|---|---|
| Fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung vorhanden? | Messdienst | § 5 Abs. 3 HeizkostenV (Frist 31.12.2026); § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV |
| Heizungsprüfung und -optimierung bereits erfolgt? | Heizungsfachbetrieb oder Verwaltung | § 60b GModG (nach dem Gesetzeswortlaut; Ausnahmen nicht geprüft) |
| Hydraulischer Abgleich durchgeführt? | Heizungsfachbetrieb | § 60b GModG (Heizungsprüfung und -optimierung; der Nachweis kann auch durch einen hydraulischen Abgleich erfolgen, § 60b Abs. 4); nach Einbau einer neuen Heizungsanlage § 60c Abs. 1 GModG; Abschnitt 6 |
| Heizlast nach DIN EN 12831 für die Wärmepumpenplanung vorhanden? | Heizungsfachbetrieb | Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Abschnitt 6: nur Überschlag) |
| Maximale Vorlauftemperatur (Auslegung bei Norm-Außentemperatur) bekannt? | Heizungsfachbetrieb | Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (Abschnitt 6) |
| Oberste Geschossdecke: Mindestwärmeschutz erfüllt? | Verwaltung oder Eigentümer | § 35 GModG |
| Zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen gedämmt? | Schornsteinfeger (Feuerstättenschau) oder Heizungsfachbetrieb | § 69 Abs. 2 GModG |
| Gültiger Energieausweis vorhanden? | Verwaltung oder Eigentümer | § 80 GModG |
Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
7. Datenqualität und Datenlücken
Kurz erklärt
Alle abgefragten Angaben liegen vor. Die Eingaben dieses Beispiels sind erfunden; eine Prüfung gegen Belege entfällt.
Bewertung: hoch
- Alle Energieträger vollständig; Angaben zu Fläche, Bezugsbasis (Hs/Hi), Kosten und ggf. Emissionsfaktoren des Versorgers vorhanden
8. Annahmen und Quellen
Kurz erklärt
Verbrauch, Fläche und Kosten sind erfundene Eingaben dieses Beispiels, die Emissionsfaktoren stammen aus amtlichen Quellen (EBeV, UBA). CO₂-Preise ab 2028, Wärmepumpen-Kennzahlen und Wirtschaftlichkeitsannahmen sind Annahmen von EnergyLens und als solche gekennzeichnet.
| Position | Wert | Art | Quelle |
|---|---|---|---|
| Fläche (NGF) | 4.000 m² | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Fläche (BGF) | 4.700 m² | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Verbrauch Erdgas 2025 | 400.000 kWh (Brennwert Hs) | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Emissionsfaktor Erdgas | 0,18139 kg CO₂/kWh (Brennwert Hs) | Öffentliche Quelle | EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4 Nr. 6 (0,0558 t CO₂/GJ Hi; Hi/Hs 0,903) |
| Verbrauch Strom 2025 | 380.000 kWh | Kundendaten | Synthetische Beispieldaten (kein reales Gebäude) |
| Emissionsfaktor Strom | 0,344 kg CO₂/kWh | Öffentliche Quelle | Umweltbundesamt (UBA), deutscher Strommix |
| Projektion Emissionsfaktor Strommix | 2025: 0,344 → 2030: 0,150 → 2045: 0,020 kg CO₂/kWh | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| KSG-Referenzpfad Gebäudesektor | 2020: 118 → 2030: 67 Mio. t CO₂-Äq. pro Jahr (gesetzliche Jahresemissionsmenge des Sektors, kein gebäudebezogener CO₂-Wert) | Öffentliche Quelle (bis 2030); Fortschreibung bis 2045: EnergyLens-Annahme | KSG Anlage 2a; KSG § 3 für den angenommenen Endpunkt nach 2030 |
| CO₂-Preise nach BEHG | 2021–2025: 2021: 25 · 2022: 30 · 2023: 30 · 2024: 45 · 2025: 55 €/t CO₂ netto (geltend); 2026: 55–65 €/t CO₂ netto (geltend; der Zuschlagspreis der ersten Auktion am 01.07.2026 lag bei 65 €/t; für die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter gilt für 2026 der Mittelwert des Korridors, 60 €/t); 2027: 55–65 €/t CO₂ netto (Entwurf der 3. BEHG-Änderung, BT-Drs. 21/7869, noch nicht beschlossen; der Modellwert von 65 €/t netto ist ein Szenario) | Öffentliche Quelle | BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz); DEHSt, Meldung vom 02.07.2026 zur ersten Versteigerung (Zuschlagspreis 65 €); Meldung des Deutschen Bundestags (hib) zu 2027 |
| Zertifikatepreis nach § 4 CO2KostAufG | Zertifikatepreise: Für die Aufteilung der CO₂-Kosten gilt für 2026 der Mittelwert des Preiskorridors von 55 bis 65 €/t, also 60 €/t (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Für 2027 rechnen wir vorläufig mit 65 €/t; maßgeblich wird der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 01.07. bis 30.11.2026, den das Umweltbundesamt veröffentlicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 CO2KostAufG). Für die Jahre ab 2028 sind es Szenariopreise. | Öffentliche Quelle | CO2KostAufG § 4 Abs. 1 Nr. 1–3 und Abs. 2; BEHG § 10 Abs. 2 Satz 2 und 4 |
| Preisszenarien EU-ETS 2 | Szenarien in €/t CO₂ netto – niedrig: 2028: 60 · 2035: 60; zentral: 2028: 90 · 2030: 110 · 2035: 140; hoch: 2028: 130 · 2030: 160 · 2035: 210; die Szenarien sind Rechenpfade, keine Preisgrenzen (kein Preisdeckel unterstellt) | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Szenario; hoher Pfad auf Basis EWI Köln (2025) |
| CO2KostAufG bei Nichtwohngebäuden | Der Mieter trägt höchstens 50 % der CO₂-Kosten (§ 8 CO2KostAufG); das Stufenmodell für Wohngebäude gilt nicht. | Öffentliche Quelle | CO2KostAufG |
| Kesselnutzungsgrad | Gas-Brennwertkessel 0,95; älterer Gaskessel 0,85; Gaskessel unbekannten Typs 0,90 (bezogen auf Heizwert Hi) | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| Jahresarbeitszahl (JAZ) Wärmepumpe | Voreinstellung 2,7 bei Baujahr vor 1979 oder nicht angegebenem Baujahr mit Heizkörpern (oder nicht angegebener Wärmeübergabe) und zentraler (oder nicht angegebener) Warmwasserbereitung, sonst 3,0; vom Nutzer änderbar; Sensitivität 2,5 und 3,5 | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| Spezifischer PV-Ertrag | 900 kWh/kWp pro Jahr (Bandbreite 850–1.050 kWh/kWp pro Jahr) | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
| Wirtschaftlichkeitsannahmen | Diskontierungszins 5 %; Betrachtungszeitraum 20 Jahre; Energiepreissteigerung 0 % pro Jahr | EnergyLens-Annahme | EnergyLens-Annahme (keine externe Quelle) |
Qualitätssicherung: 801 automatische Rechenprüfungen; eine Korrekturrunde ist enthalten.
Vollständige Methodik →9. Grenzen des Screenings und Hinweise
Kurz erklärt
Dieser Bericht ist ein indikatives Screening ohne Begehung: Er zeigt, wo Kosten, Fristen und Ansatzpunkte liegen und welche Fragen vor Ort zu klären sind. Er ist kein Energieausweis, kein Energieaudit, keine nach BAFA/KfW geförderte Energieberatung und keine Rechts- oder Steuerberatung; für Ausführungsplanung, Förderanträge oder einen Verkauf sind gesonderte Leistungen berechtigter Fachleute erforderlich, etwa eine Heizlastberechnung oder ein Energieausweis.
- Screening ohne Vor-Ort-Begehung auf Basis übermittelter oder veröffentlichter Jahres- bzw. Abrechnungsdaten.
- Die Emissionen umfassen CO₂ aus der Verbrennung im Gebäude (Scope 1) und aus der Stromerzeugung (Scope 2); CH₄, N₂O und Vorketten sind nicht enthalten.
- Ausblick und Preisszenarien sind Annahmen, keine Prognosen.
- Kältemittel werden nur im Datenpaket erfasst und sind in den CO₂-Summen nicht enthalten.
- Einsparungen, Wirtschaftlichkeit und Fördermittel werden nicht zugesichert.
- Für die Haftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 9 AGB).
Dieser Bericht ist ein Screening ohne Vor-Ort-Begehung auf Basis übermittelter bzw. veröffentlichter Verbrauchsdaten und öffentlicher Referenzwerte. Er ist kein Energieaudit nach DIN EN 16247 oder EDL-G, kein Energieausweis nach GModG, keine nach BAFA/KfW geförderte Energieberatung und keine Rechts-, Steuer-, Bewertungs- oder Anlageberatung. Alle Werte sind indikativ. Förderfähigkeit, Kosten und Einsparungen sind vor jeder Entscheidung von Fachleuten zu prüfen. EnergyLens steht in keiner Verbindung zu GRESB oder einer Behörde.
Methodik 1.1.12 · erstellt am 07.10.2026 · erstellt von Ali Mert Özdemir · B.Sc. Energy Systems Engineering (Yaşar University, Izmir) · Masterstudium Energy Management (Berlin School of Business and Innovation)